Formulare und Anträge

Hier finden Sie wichtige Formulare im pdf-Format. Die Formulare drucken Sie zur Bearbeitung bitte aus und senden uns diese nach Unterzeichnung mit der Post.

Antragsformulare für die Herstellung von Hausanschlüssen
Sie möchten Ihr Grundstück bzw. Ihr Haus an das Trinkwassernetz des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr anschließen? Dann benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
  1. Wasserversorgungsantrag
  2. Anmeldung einer Trinkwasserinstallation
  3. Lageplan im Maßstab 1 : 500 (Lage des Hauses auf dem Grundstück)
  4. Grundrisspläne im Maßstab 1 : 100 für alle Geschosse

In den Planunterlagen machen Sie bitte kenntlich, wo genau die Anschlussleitung ins Haus geführt werden soll. Das Informationsblatt Gebäudeeinführung ist unbedingt zu beachten.

Der Wasserversorgungsantrag ist gleichzeitig auch der Versorgungsvertrag. Mit der Unterzeichnung des Antrags erkennen Sie unsere Versorgungsbedingungen - die AVBWasserV und die dazu ergangenen "Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr" - als Vertragsgrundlagen an. Die Versorgungsbedingungen stellen wir Ihnen unter "Preise und Versorgungsbedingungen" im pdf-Format zur Verfügung.

Das Formular "Anmeldung einer Trinkwasserinstallation" ist vom beauftragten Vertragsinstallateur auszufüllen, von Ihnen und dem Installateur zu unterzeichnen und beim Verband einzureichen.

Für Änderungswünsche am Hausanschluss nutzen Sie bitte ebenfalls den Wasserversorgungsantrag.

Eigentumswechsel
Sie haben ein Objekt verkauft oder übertragen? Bitte nutzen Sie das Formular Eigentumswechsel, um uns mitzuteilen, um welches Objekt es sich handelt und wer der neue Eigentümer ist. Das unterschriebene Formular senden Sie bitte an uns.

Ausgleichszahlung Wasserschutzgebiete
Ausgleichszahlungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Wasserschutzgebieten (WSG) Föhr-Ost und Föhr-West müssen nach § 104 Landeswassergesetz (LWG) bis zum 1. Februar des auf den Antragszeitraum folgenden Jahres von den Anspruchsberechtigten beim WBV Föhr beantragt werden. Der Ausgleichsanspruch ist nach § 4 Abs. 4 Ausgleichsverordnung (AVO) durch schriftlichen Antrag geltend zu machen. Für Ihren Antrag auf Ausgleichszahlung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Formulare. Fragen zum Antrag richten Sie bitte an das Ing.-Büro GWS Nord (Tel. 0431 / 20 999 21, beratung@gws-nord.de, www.gws-nord.de).