Sub-Unser Wasser

Wasserschutzgebiete

Das Grundwasser der Föhrer Geest wird durch Wasserschutzgebiete geschützt. Die Wasserschutzgebiete Föhr-Ost und Föhr-West wurden 1985 ausgewiesen, um eine Zunahme der Nitratbelastung des Grundwassers zu verhindern.

Die Grenzen der Wasserschutzgebiete (WSG) sind in der Wasserschutzgebietsverordnung Föhr (vom 4. Februar 1985) festgelegt.

Die Wasserschutzgebietsverordnung Föhr regelt den Schutz der WSG-Zonen I und III (die Zone II gibt es nicht auf Föhr) durch entsprechende Verbote für die Nutzung der Flächen innerhalb der WSG.

Sie enthält u.a. Auflagen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen. So gilt z.B. die obligate Grünlandnutzung, und es ist verboten, das Grünland umzubrechen. Die Stickstoffdüngung des Grünlands ist auf maximal 150 kg/ha und Jahr begrenzt.

Abweichungen von diesen Regelungen kann die Untere Wasserbehörde des Kreises (Aufsichtsbehörde für die WSG) per Ausnahmegenehmigung zulassen. Im Rahmen der Grünlanderneuerung ist es z.B. üblich, eine Sommergerste mit Grasuntersaat anzubauen.

Verordnungstext

 

 

Den Verordnungstext: "Landesverordnung über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die Wassergewinnungsanlagen des WBV "Föhr" (Wasserschutzgebietsverordnung Föhr)" können Sie hier herunterladen