Überwachung
Die behördliche Überwachung der Trinkwasserqualität obliegt nach §18 der Trinkwasserverordnung dem Kreisgesundheitsamt (Kreis NF).
Das Gesundheitsamt erhält Durchschriften der Trinkwasseranalysen und überprüft die Trinkwasserversorgungsanlagen des WBV "Föhr" im Rahmen der Überwachung in regelmäßigen Abständen (§ 19 der Trinkwasserverordnung).
Adresse des Kreisgesundheitsamtes
| Gesundheitsamt - Kreis NF |
| Damm 8 |
| 25813 Husum |
| Tel. 04841 / 8970-0 |
