Recht

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AVBWasserV

Der Anschluss einer Kundenanlage an das Rohrnetz des WBV "Föhr" und die Versorgung unserer Kunden mit Trinkwasser erfolgen auf der Basis der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (Bundesverordnung).

Die AVBWasserV regelt Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung. Für die Praxis bedeutet die Anwendung der AVBWasserV, dass der Vertrag auf privatrechtlicher Grundlage abgeschlossen wird. Der Kunde erhält eine Wasserrechnung und keinen Gebührenbescheid. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ein Amtsgericht zuständig.

 

 Verordnung: AVBWasserV

AVBWasserV Ergänzung

Die Ergänzenden Bestimmungen des WBV "Föhr" zur AVBWasserV vom 20. Juni 1980 konkretisieren die Versorgungsbedingungen des WBV "Föhr".

 

 Verordnung: AVBWasserV Ergänzung