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Metabolit Desphenylchloridazon

Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte

Am 14. März 2008 haben wir im Inselboten über das Auftreten des Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukts (Metabolit) Desphenylchloridazon in grenzwertüberschreitender Konzentration im Föhrer Trinkwasser berichtet.

Bereits zuvor, am 26. Februar 2008, war dem Wasserbeschaffungsverband "Föhr" vom Landrat des Kreises Nordfriesland die Ausnahmegenehmigung nach § 9 (6) TrinkwV erteilt worden, vom Grenzwert der Trinkwasserverordnung in Höhe von 0,1 μ/l bis zu einem Maximalwert von 10 μ/l abweichen zu dürfen.

Da Desphenylchloridazon jedoch weder eine pestizide Wirksamkeit entfaltet noch die Gewässerökologie in irgendeiner Weise negativ beeinflusst und weiterhin in den Konzentrationen, die im Grundwasser festgestellt wurden, keine human-toxikologische Wirkung hat, ist es von der stoffrechtlichen Seite her den nicht-relevanten Metaboliten zuzurechnen. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung gilt aber nur für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren relevante Metabolite und ist daher auf Desphenylchloridazon nicht anwendbar.

 

Info-Post

 

Desphenylchloridazon im Föhrer Trinkwasser: Ein Überblick

 Download Info-Post 1

 

Vertiefender Bericht zum Auftreten des Metaboliten Desphenylchloridazon im Föhrer Grund- und Trinkwasser

 Download Info-Post 2

 

Aktuelle Messwerte finden Sie auf der folgenden Seite.