Die Gremien und ihre Funktionen
Die Gremien des WBV "Föhr" sind die Verbandsversammlung und der Vorstand. Die Verbandsversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder.
Jede Mitgliedsgemeinde entsendet einen Vertreter in die Verbandsversammlung, der in den Sitzungen das Stimmrecht der Gemeinde ausübt.
Die Verbandsversammlung ist das höchste Organ des WBV "Föhr". Ihr obliegen Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern einschließlich des Verbandsvorstehers, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, die Festsetzung der Wirtschaftspläne sowie die Entscheidung über eine Anhebung oder Herabsetzung der Wasserpreise.
Ferner muss die Verbandsversammlung grundsätzlich allen Verträgen und Aufträgen, deren Volumen einen Wert von EUR 25.500,- überschreitet, zustimmen.
Der Vorstand des WBV "Föhr" hat 7 Mitglieder. Der Vorstand leitet den Verband. Er hat u.a. die Aufgabe, den Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung aufzustellen sowie Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen. Zwecks Erledigung seiner organisatorischen und kaufmännischen Aufgaben bedient sich der Vorstand einer hauptamtlichen Verwaltung (Geschäftsführung / Buchhaltung).
