Sub-Unser Wasser

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Einzugsermächtigung

Wir begrüßen Ihre Entscheidung, sich am Lastschriftverfahren zu beteiligen. Wir bitten Sie, das Formular auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und auf dem Postwege an uns zu senden.

Diese etwas umständliche Prozedur ist bis zur Einführung der elektronischen Signatur erforderlich, da beim Lastschriftverfahren die Original-Unterschrift des Kontoinhabers benötigt wird.

 Formular: Einzugsermächtigung

Eigentumswechsel

Sie haben ein Objekt verkauft oder übertragen? Bitte nutzen Sie das Formblatt Eigentumswechsel (ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben), um uns mitzuteilen, um welches Objekt es sich handelt und wer der neue Eigentümer ist. Das unterschriebene Formblatt senden Sie bitte an uns.

 Formular: Eigentumswechsel

Ausgleichszahlung WSG

Ausgleichszahlungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Wasserschutzgebieten (WSG) Föhr-Ost und Föhr-West müssen nach

bis zum 1.Februar des auf den Antragszeitraum folgenden Jahres von den Anspruchsberechtigten beim WBV "Föhr" beantragt werden.

Der Ausgleichsanspruch ist nach § 4 Abs. 4 AVO durch schriftlichen Antrag geltend zu machen. Für Ihren Antrag auf Ausgleichszahlung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Formulare. Fragen zum Antrag können Sie an unseren WSG-Berater Herrn Christian Nissen vom Ing.-Büro INGUS richten (Ruf-Nr. 04661-9348970).

 

 Antrag auf pauschalen Ausgleich

 Nachweis zur Flächennutzung

 Schlagkartei